Garantiebedingungen*
Neben den Ihnen zustehenden gesetzlichen Mängelrechten gewähren wir Ihnen 6 Jahre Garantie auf die mit dem Garantieversprechen beworbene Ware. (abgestufte Garantie*)
Das Garantieversprechen bezieht sich auf die Poolstahlwand ab einer Stärke von 0,6mm oder stärker gegen Durchrostung und auf die Schweißnähte unsere Poolinnenfolien ab 0,6mm oder stärker.
Garantiebedingungen für Stahlwände ab 0,6mm oder stärker:
Bei ordungsgemäßen Aufbau der Stahlwand nach Aufbauanleitung des Herstellers 6 Jahre gegen Durchrostung.
Bei selbst erstellten ausschnitten in der Stahlwand durch den Kunden besteht kein Garantieanspruch bei Rostbildung an diesen stellen.
Garantiebedingungen bei Poolinnenfolien ab 0,6mm oder stärker:
Bei ordungsgemäßen Einbau der Innenfolie nach Anleitung des Herstellers.
Hier erhalten Sie eine Garantie von 6 Jahren auf alle Schweißnähte.
Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit Rechnungsdatum. Unsere Garantie erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Treten während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler an der von Ihnen erworbenen Ware auf, gewähren wir Ihnen im Rahmen der Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
- kostenfreie Reparatur der Ware oder
- kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist).
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an uns als Garantiegeber:
HKP-Handelskontor Preller GmbH
Annelies Kupper Alle 10
85540 Haar
Email-Adresse: info@poolzon.de
Tel.: 0049-89-46089434
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- Einsatz von Schwimmbad- bzw. Stahlwand ungeeigneten Silikonen und Dichtmitteln.
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Sturmschäden, Hochwasser)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normalen Verschleiß
Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass Sie uns vorab die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware bzw. senden von Bildern ermöglichen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann von uns erstattet.
(* Je nach Alter der Poolfolie oder Stahlwand kann ein Nutzungsabschlag zum Tragen kommen. Im Garantiefall leisten wir kostenfreien Materialersatz. Ein-und Ausbaukosten sowie Wasser gehören nicht zum Garantieumfang.
Diese Garantiebedingungen sind gültig ab dem 01.12.2017. Vor diesem Datum bestellte Pools fallen nicht unter diese Garantiebestimungen.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.